Kinderwagen dürfen nur kurzzeitig im Hausflur parken

 
Auch Familienfreundlichkeit hat Grenzen. Wenn Kinderwagen den Hausflur fast unpassierbar machen, sind Einschränkungen möglich, wie ein Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. 15 W 444/00) belegt.
Berlin – Hausmitbewohner mussten sich wegen abgestellter Kinderwagen durch eine 50 cm breite Gasse schlängeln. Deshalb verbot die Wohneigentümer-Gemeinschaft per Hausordnung das Parken der Gefährte im Hausflur. Die Familien wehrten sich dagegen, in einem Haus ohne Aufzug ständig Kinderwagen hin und her zu schleppen. Die Richter entschieden schließlich, dass ein vorübergehendes Parken der Kinderwagen gestattet bleibt. Wenn kein Ausflug geplant sei, abends und auch nachts hätten die Wagen im Flur jedoch nichts zu suchen.

Quelle: Die Welt – Artikel erschienen am Sa, 19. August 2006