05.09.2023Bis wann muss der Vermieter nach dem Auszug die Betriebskostenabrechnung erstellen?Dass der Mieter die Betriebskosten zu zahlen hat, ist im Mietvertrag vereinbart. Da der konkrete Verbrauch des Mieters erst im Nachhinein ermittelt werden kann, müssen Mieter mit ihren monatlichen Mietzahlungen Betriebskostenvorauszahlungen in angemessener Höhe bezahlen. Die Höhe wird aufgrund der Haushalts- und Wohnungsgröße sowie der früheren Betriebskosten geschätzt. Die konkreten Betriebskosten werden dann gemäß § 556 Absatz 1 BGB jährlich abgerechnet. Diese jährliche Betriebskostenabrechnung muss der Vermieter dem Mieter „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen“ (§ 556 Absatz 1 Satz 2 BGB). Der Abrechnungszeitraum …