Stand: 2025 –
- Wem gehört was? – Eigentum und Abgrenzung
Was ist überhaupt „Sondereigentum“ und „Gemeinschaftseigentum“?
- Sondereigentum bedeutet: Der Teil gehört ausschließlich dem jeweiligen Eigentümer (z. B. die Wohnung selbst).
- Gemeinschaftseigentum gehört allen Eigentümern gemeinsam (z. B. Hausfassade, Dach, tragende Wände).
1.1 Der Balkon: Raum ja – Bauteile oft nein
Ein Balkon gehört in der Regel zum Sondereigentum, wenn:
- er nur von einer Wohnung zugänglich ist,
- er klar im Aufteilungsplan als Teil dieser Wohnung dargestellt ist.
Wichtig: Nur der Raum („Luftraum“) des Balkons kann zum Sondereigentum gehören – viele Bauteile bleiben trotzdem Gemeinschaftseigentum!
Beispiel:
Wohnung A hat einen Balkon, der nur durch das Wohnzimmer erreichbar ist. → Der Nutzungsraum des Balkons gehört der Eigentümerin allein.
1.2 Welche Bauteile gehören wem?
Bauteil |
Eigentumsform |
Einfach erklärt |
Bodenplatte |
Gemeinschaft |
Sie trägt den Balkon und ist Teil der Hauskonstruktion. |
Abdichtung & Estrich |
Gemeinschaft |
Schützt das Haus vor eindringender Nässe – betrifft alle. |
Lose Fliesen / Beläge |
Sondereigentum |
Nur oberflächlich – wie ein Teppich, den man austauschen kann. |
Geländer / Brüstung |
Gemeinschaft |
Sichtbar von außen → betrifft das Erscheinungsbild des Hauses. |
Innenanstrich / Putz |
Sondereigentum |
Wird vom einzelnen Bewohner gestaltet, keine bauliche Funktion. |
Balkontrennwand |
Gemeinschaft |
Dient der Abgrenzung und Einheitlichkeit zum Nachbarbalkon. |
Hinweis für Eigentümer:
Auch wenn Sie sich um „Ihren“ Balkon kümmern möchten: Nicht alles dürfen Sie selbst reparieren oder umbauen! Änderungen am Gemeinschaftseigentum brauchen immer Zustimmung der Gemeinschaft.
- Wer bezahlt was? – Instandhaltung und Reparaturen
Im Wohnungseigentumsrecht ist klar geregelt, wer für welche Kosten aufkommen muss:
Bauteil |
Wer zahlt? |
Warum? |
Fliesenbelag |
Sondereigentümer |
Gehört zum persönlichen Bereich, wenn nicht Teil der Abdichtung. |
Abdichtung |
Gemeinschaft |
Schützt das Gebäude – alle profitieren davon. |
Balkonplatte / Geländer |
Gemeinschaft |
Tragende oder sichtbare Teile → für das gesamte Haus wichtig. |
Beispiel:
Ein Balkonbelag (Fliesen) ist locker → Eigentümer zahlt.
Aber: Wenn Fliesen Teil der Abdichtung sind und das Haus vor Wasser schützen → zahlt die Gemeinschaft oder anteilig.
💡 Tipp für Verwalter und Eigentümergemeinschaften:
Führen Sie eine klare Balkon-Zuständigkeitsliste („Balkonmatrix“) in der Beschlusssammlung, damit bei Schäden nicht gestritten wird.
- Was darf man auf dem Balkon tun – und was nicht?
3.1 Pflanzen und Kübel
✅ Erlaubt:
- Zierpflanzen in Kästen und Kübeln
- Hängende Blumen an der Innenseite der Brüstung
Problematisch:
- Große Kübel mit Bäumen (z. B. Kirschbaum)
- Tiefwurzelnde Pflanzen → können Abdichtung beschädigen!
Beispiel:
Ein Mieter pflanzt einen kleinen Baum in einem Kübel. Die Wurzeln drücken durch die Balkonabdichtung → Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung → hohe Reparaturkosten für alle!
Empfehlung:
Gemeinschaft kann beschließen: „Nur Pflanzen bis 1,20 m Höhe und keine tiefwurzelnden Gehölze.“
3.2 Grillen
✅ Erlaubt:
- Elektrische Tischgrills
- Raucharme Geräte
🚫 Nicht erlaubt (wenn andere gestört werden):
- Holzkohlegrills → Rauch, Qualm und Geruch belästigen Nachbarn → kann verboten werden!
Beispiel:
Rauch vom Holzkohlegrill zieht regelmäßig in das Schlafzimmer der Nachbarn → diese haben das Recht, das Grillen untersagen zu lassen.
Empfehlung:
Beschluss fassen: „Grillen ist nur mit Elektrogrills erlaubt.“
3.3 Wäsche trocknen
✅ Erlaubt:
- Wäscheleinen innerhalb des Balkons, unterhalb der Brüstung
🚫 Nicht erlaubt:
- Wäsche sichtbar über das Geländer hängen → stört das Erscheinungsbild der Wohnanlage
Formulierungsvorschlag für Hausordnung:
„Wäsche darf nur so aufgehängt werden, dass sie von außen nicht sichtbar ist.“
3.4 Beleuchtung
✅ Erlaubt:
- Dezente, saisonale Beleuchtung (z. B. Lichterkette im Advent)
🚫 Nicht erlaubt:
- Dauerhaft blinkende oder sehr helle Lampen, besonders nachts → kann als Ruhestörung gelten
Beispiel:
Eine grelle Lichterkette blinkt die ganze Nacht → Nachbar kann verlangen, dass sie abgeschaltet wird.
Regelvorschlag:
„Ab 22 Uhr dürfen Balkone nicht dauerhaft beleuchtet oder blinkend erleuchtet sein.“
3.5 Rauchen
✅ Erlaubt:
Rauchen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt.
🚫 Aber:
Wenn regelmäßig starke Rauchschwaden in Nachbarwohnungen ziehen → kann untersagt werden!
Hinweis:
Rücksichtnahme ist das A und O – keine generellen Rauchverbote, aber Empfehlung zu Zeitfenstern (z. B. nicht nachts oder bei gekipptem Fenster der Nachbarn).
3.6 Tiere und Fütterung
✅ Erlaubt:
- Kleine Haustiere (Hamster, Kaninchen etc.)
- Vögel im Winter mit Maß füttern
🚫 Nicht erlaubt:
- Taubenfütterung → zieht Schwärme an, Kot verschmutzt Balkone und Fassade → gesundheitliche Risiken!
Empfehlung für Hausordnung:
„Die Fütterung von Tauben ist auf Balkonen und in der gesamten Wohnanlage untersagt.“
- Empfehlungen für Eigentümergemeinschaften und Verwaltung (2025)
✅ Teilungserklärung regelmäßig prüfen
- Was gehört zum Sondereigentum, was zur Gemeinschaft?
- Wer ist für welche Instandhaltungen zuständig?
- Sondernutzungsrechte für Balkone möglichst vermeiden
✅ Hausordnung klar und verständlich gestalten
Empfohlene Themenbereiche:
- Möblierung (z. B. keine sperrigen Schränke)
- Bepflanzung (Größe, Gießen)
- Sichtschutz (z. B. nur neutrale Farben erlaubt)
- Lärm, Grillen, Beleuchtung, Rauchen
✅ Klare Beschlüsse fassen
- Einheitlicher Bodenbelag bei Sanierung?
- Erlaubte Pflanzarten?
- Maximalhöhe für Kübel?
✅ Konflikte vermeiden – Kommunikation fördern
- Protokollieren Sie Verstöße sachlich
- Bieten Sie Mediation statt sofortiger Abmahnung
- Nutzen Sie Eigentümerversammlungen zur Aufklärung
Wichtige Gerichtsurteile (Auswahl)
Gericht / Jahr |
Aktenzeichen |
Was wurde entschieden? |
BGH 2010 |
V ZR 114/09 |
Fliesen auf dem Balkon können Sondereigentum sein |
OLG Düsseldorf |
3 Wx 348/01 |
Belag darf nicht ohne Zustimmung des Betroffenen geändert werden |
AG Hannover |
70 II 414/99 |
Rauchen kann verboten werden, wenn Belästigung vorliegt |
LG Düsseldorf |
25 T 435/90 |
Grillen mit Kohle darf untersagt werden, wenn Nachbarn leiden |
BayObLG 2003 |
2Z BR 218/03 |
Geländer gehört zum Gemeinschaftseigentum |
📌 Dieses Merkblatt dient zur Orientierung. Es ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.