Wann ist die Nachforderung von Betriebskosten verjährt?

LG Berlin, Urteil vom 14.05.2012 – 67 S 344/11

§ 556 Abs. 3 Satz 3 steht einer Nachforderung von Betriebskosten (hier: Grundsteuer) nicht entgegen, wenn deren Geltendmachung innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren erfolgt.

Quelle: http://www.ibr-online.de/