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Nürnberg (D-AH) – Hat ein abwesender Hausbesitzer mit dem Nachbarn abgesprochen, dass dieser bei Eisglätte auch den Gehweg vor seinem Grundstück mit streut, muss er bei einem unerwarteten Wintereinbruch nicht den Urlaub unterbrechen, um die Einhaltung der Räumungs-Vereinbarung vor Ort zu kontrollieren. Zumindest dann nicht, wenn der Beauftragte schon jahrelang der übernommenen Aufgabe immer zuverlässig nachgekommen ist. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az. 11 U 137/11).