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Mieter sind verpflichtet, ihrem Vermieter die Verbrauchsdaten für Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen, damit dieser sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann. Das gilt auch dann, wenn die Mieter unmittelbar mit dem Energielieferanten abrechnen. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe.
LG Karlsruhe (Landgericht Karlsruhe), Beschluss vom 20.02.2009 – 9 S 523/08
Quelle http://www.kostenlose-urteile.de