Kein Anspruch des Wohnungs­ei­gen­tümers auf Übersendung von Kontoauszügen

Landgericht Frankfurt am Main Beschluss28.11.2024

Kein Anspruch des Wohnungs­ei­gen­tümers auf Übersendung von Kontoauszügen in digitaler Form oder PapierformMöglichkeit der Einsicht in Verwaltungs­unterlagen beim Verwalter

Einem Wohnungs­ei­gentümer steht kein Anspruch auf Übersendung von Kontoauszügen in digitaler Form oder in Papierform zu. Vielmehr ist sein Einsichtsrecht in die Verwaltungs­unterlagen gemäß § 18 Abs. 4 WEG auf die Einsichtnahme beim Verwalter beschränkt. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

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