Herausgabe eines Kellerabteils nach Jahrzehnten
Oft weichen Aufteilungsplan und tatsächliche Bauausführung voneinander ab. Ein Wohnungseigentümer, der einen im Sondereigentum eines anderen Eigentümers stehenden Kellerraum nutzt, kann selbst nach jahrzehntelanger Nutzung zur Herausgabe verpflichtet sein. AG Stuttgart, Urteil vom 26.02.2014, Az.: 61 C 4796/13 WEG _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut
Wer Maßnahme ablehnt, muss trotzdem zahlen
Wohnungseigentümer, die einer durchgeführten Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme nicht zugestimmt haben, müssen sich selbst dann an den Kosten hierfür beteiligen, wenn der zugrunde liegende Beschluss erfolgreich angefochten worden ist und die Arbeiten bereits durchgeführt worden sind. BGH, Urteil v. 13.5.2011, Az.: V ZR 202/10 _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut
Beschluss der Wohnungseigentümer über zukünftige Kostenverteilung für die Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster ist nichtig
Ein Wohnungseigentümerbeschluss, der die Kosten für die Instandsetzung von Fenstern im Bereich der Wohnungen abweichend vom vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel „auch zukünftig“ dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt, ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München nichtig. OLG München, Beschluss vom 23.08.2006, 34 Wx 90/06 _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut
Mieterhöhungsvereinbarung durch Zahlung erhöhter Miete
Zahlt der Mieter dreimal die erhöhte Miete, hat er der Mieterhöhung konkludent zugestimmt. Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 30. Januar 2018 entschieden. Quelle: IVD
Ist eine bei Gericht angefochtene Jahresabrechnung – trotzdem gültig?
Solange Beschlüsse nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sind, sind sie gültig und begründen daher auch eine Zahlungspflicht des Beklagten. Wird eine auf einem Beschluss beruhende Zahlungsklage im Laufe des Verfahrens für erledigt erklärt, weil der Beschluss zwischenzeitlich rechtskräftig für unwirksam erklärt wurde, hat der Beklagte dennoch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Denn bis […]
Rückwirkende Fortgeltung eines bereits abgelaufenen Wirtschaftsplanes
Beschließen die Wohnungseigentümer die Fortgeltung eines Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan, um dadurch wegen der verspäteten Erstellung eines neuen Wirtschaftsplans einen Liquiditätsengpass zu vermeiden, ist dieser Beschluss jedenfalls nicht als nichtig anzusehen. Ist ein Eigentümer damit nicht einverstanden, muss er die Mehrheitsentscheidung daher rechtzeitig binnen eines Monats anfechten. Ansonsten wird der Beschluss […]
Keine Einholung von Angeboten mehrerer Verwalter vor der Wiederbestellung des Verwalters – WEG §§ 24, 26 –
Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden. BGH, Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 96/10 (LG Köln) _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut
Kauf von Eigentumswohnungen: Das kleine 1×1
Was unterscheidet eine Eigentumswohnung von einem Haus? Wer ein Haus kauft ist in der Regel der alleinige Eigentümer, kann über Änderungen (z.B. Sanierungsmaßnahmen) selber entscheiden. Bei einer Wohnung wird man Teil einer sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Grundstück und Gebäude sind sogenanntes Gemeinschaftseigentum, welches allen zusammen gehört. Nur die Wohnung – die man als Sondereigentum bezeichnet – […]
§ 22 WEG: Unterschied zwischen baulicher Änderung und Modernisierung
by Kai-Peter Breiholdt | 22. Mai 2017 | Wohnungseigentumsrecht Muss eine Modernisierung allen Wohnungseigentümern zugutekommen? Eine bauliche Änderung nach § 22 Abs. 1 WEG kann nur dann beschlossen werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, der durch die Umsetzung der Maßnahme einen Nachteil hat. Dagegen genügt bei Modernisierungen nach § 22 Abs. 2 WEG bzw. § […]
Vollmacht zum Antrag auf Akteneinsicht bzw. Kopien aus Bauakten
www.husum.org/media/custom/2214_149_1.PDF?1510832086 1. Als Eigentümer/in des o.g. Grundstückes bevollmächtige ich hiermit die genannte. Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten in die Bauakte des o.g. Grundstückes einzusehen bzw. Kopien von den vorhandenen Unterlagen fertigen zu lassen. Unterschrift Eigentümer/in: Datum, Unterschrift/en. Bitte hier klicken >>>>> Vollmacht zum Antrag auf Akteneinsicht bzw. Kopien aus Bauakten
Vermieter darf Wohnung nicht eigenmächtig räumen
AMTSGERICHT MÜNCHEN [26.01.2018] Wurde einem Mieter der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, darf er sich sofort nach der Entziehung wieder den Besitz an der Wohnung verschaffen. Dies entschied das Amtsgericht München und bestätigte damit eine … > Lesen Sie mehr
Rechtsfrage – Hundehaltung:
Kann die Gemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von Hunden auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums geben? Hierzu BGH – Urteil vom 8.5.2015 – V ZR 163/14: Ob die in einem Mehrheitsbeschluss enthaltene, nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßende Erlaubnis, Hunde auch unangeleint auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums spielen zu lassen, ordnungsmäßigem […]