HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN BESCHLUSS ÜBER HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Beschlussvorschlag: Eine Haftung für den Verwalter für etwaige Steuerbegünstigungen der Anspruchsberechtigten, die sich aus den jeweiligen in der Jahresabrechnung ausgewiesenen steuerbegünstigten Arbeitskosten zu den einzelnen Kostenarten ergeben, wird ausgeschlossen.
Änderung der Kostenverteilung hinsichtlich des Verwalterhonorars
Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Die bisherige Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Miteigentums erfolgt unter den Wohnungseigentümern gemäß Teilungserklärung nach Miteigentumsanteilen. Abweichend hiervon sollen die Verteilung des Verwalterhonorars sowie die mit dem Verwalter im Verwaltervertrag zusätzlich vereinbarten Sonderhonorare ab dem ____________ künftig grundsätzlich nach Sondereigentums- bzw. Teileigentumseinheiten erfolgen.
Beschlussvorschlag über Entziehung des Wohnungseigentums gem. §§ 18, 19 WEG – Vorschlag RA Fritsch
Beschlussvorschlag: Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, von dem Wohnungseigentümer X, Eigentümer der Sondereigentumseinheit im Hause Y , in Z, Einheit Nr. 1 gemäß Aufteilungsplan als Anlage zur Teilungserklärung, eingetragen im Grundbuch von Z, Grundbuch-Blatt-Nr.: 2, die Veräußerung dessen Wohnungseigentums zu verlangen, den Verwalter bereits jetzte zu ermächtigen und zu beauftragen, namens und in Vollmacht sowie auf Kosten […]
Einführung einer Umzugskostenpauschale
Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Die Wohnungs-/Teileigentümer, die entweder selbst ein- oder ausziehen bzw. deren Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte ein- oder ausziehen verpflichten sich, zur pauschalen Abgeltung möglicher eintretender Beeinträchtigungen und durch besondere Abnutzungen des gemeinschaftlichen Eigentums zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 150,– je Ein- bzw. Auszug. Dieser […]
WAHL EINES ERSATZZUSTELLUNGSVERTRETERS SOWIE EINEN VERTRETER GEM. § 45 WEG
Hinweis der Verwaltung: Gem. § 45 Absatz 2 Satz 1 WEG müssen die Wohnungseigentümer für den Fall, dass der Verwalter als Zustellungsvertreter ausgeschlossen ist, durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen Ersatzzustellungsvertreter sowie dessen Vertreter bestellen, auch wenn ein Rechtsstreit noch nicht anhängig ist. Beschlussvorschlag: Die Eigentümergemeinschaft beschließt, den gewählten Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates als Ersatzzustellungsvertreter […]
ABNAHME DES GEMEINSCHAFTSEIGENTUMS
Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Der Verwalter wird beauftragt und bevollmächtigt, für und gegen die Gemeinschaft die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums gegenüber dem Bauträger _____________________________________ zu erklären. Der Abnahmetermin soll ausreichend vorher (mindestens drei Wochen) allen Eigentümern schriftlich bekannt gegeben werden. Der Verwalter soll unverzüglich, zulasten der Gemeinschaft, einen öffentlich […]
ÄNDERUNG DER KOSTENVERTEILUNG FÜR DIE VERWALTERGEBÜHR
(Mehrheitsbeschluss gemäß § 16 Abs. 3 WEG ausreichend) Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Die Verteilung der Vergütung für den Verwalter erfolgt mangels anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung / Aufgrund der Regelung der Teilungserklärung nach Miteigentumsanteilen. Die Eigentümer beschließen, die Vergütung für die Verwaltung ab dem ______ künftig nach Sondereigentums- bzw. Teileigentumseinheiten […]
BESCHLUSS ÜBER DIE TEILNAHME VON DRITTEN
Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag des Verwalters gestattet die Versammlung der Wohnungseigentümer zur Meinungsbildung über den Tagesordnungspunkt „TOP ……………… (z.B. Beseitigung von Fechtigkeitsschäden/Betonsanierung die Anwesenheit des Architekten . . . . . . als Berater in der Versammlung. Das Anwesenheitsrecht ist auf die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes beschränkt.
VERSAMMLUNGSAUSSCHLUSS
Beschlussvorschlag: Der als Vertreter der Wohnungseigentümerin . . . . . . erschienene Herr/Frau . . . . . . wird unter Hinweis auf die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, wonach sich Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nur durch den Verwalter, einen Miteigentümer oder einen Ehegatten vertreten lassen können, von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung ausgeschlossen.
BESTELLUNG VON ERSATZMITGLIEDERN FÜR DIE BEIRATSMITGLIEDER
BESTELLUNG VON ERSATZMITGLIEDERN FÜR DIE BEIRATSMITGLIEDER Beschlussvorschlag: Es werden für die Beiratsmitglieder folgende Ersatzmitglieder bestellt: 1. Herr/Frau . .. . . . . F . . . . . . 2. Herr/Frau . . . . . . G . . . . . . 3. Herr/Frau . . . . . . H . […]
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DEN ABSCHLUSS EINES VERWALTERVERTRAGES / BESCHLUSS ERSETZT UNTERSCHRIFT UNTER DEM VETRAG
Beschlussvorschlag: Der mit der Einladung vom …………….. allen Eigentümern beigelegte Verwaltervertrag wird von der/dem Wohnungseigentümergemeinschaft / Verband angenommen/beschlossen. Der Beschluss ersetzt die Unterzeichnung des Verwaltervertrages seitens der Eigentümer. Hinweis der Verwaltung: Es ist unstreitig, dass der Beschluss der Gemeinschaft einen Verwaltervertrag zu beschließen dabei jeweils die Willenserklärung beinhaltet, das Angebot des Verwalters anzunehmen. Dann […]
Geschäftsordnungsantrag – Vertagung der Versammlung
Vertagung der Versammlung Es wird folgender Geschäftsordnungsantrag gestellt: Im Hinblick auf die bereits verstrichene Versammlungsdauer von über …………. Stunden, beschließt die Wohnungseigentümerversammlung auf Anregung des Versammlungsleiters/eines Wohnungseigentümers, die Versammlung zu vertagen auf Tag, Datum …………………….. Uhrzeit …………………………… Ort………………………………… Die Versammlung wird mit dem Tagesordnungspunkt TOP . . . . . . fortgesetzt.