Änderung bei den „Minijobs“ und Rentenversicherungsbeitrag ab 1.3.2013


Die Minijobgrenze wird ab 1.1.2013 von bisher 400 auf 450 Euro im Monat angehoben. War bei Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer bisher sozial- und rentenversicherungsfrei, so ändert sich das 2013. Ab dem 1.1.2013 sind auch geringfügig Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag zu stellen.  Die Entgeltgrenze für Midi-Jobs wird ebenfalls angehoben, von monatlich 800 auf 850 Euro.

Der Rentenversicherungsbeitrag wird zum 1. 1.2013 von bisher 19,6 auf 18,9 Prozent abgesenkt.

Mehr zum Thema gesetzliche Rentenversicherung für Mini- und Midi-Jobber gibt es direkt bei der Deutschen Rentenversicherung .

Quelle: IVD