Baumschutzsatzung der Stadt Bonn – Wann und welche Bäume dürfen gefällt werden?

Baumschutzsatzung: Bäume sind die grüne Lunge der Stadt.

Bereits seit 1985 verfolgt die Bundesstadt Bonn das Ziel, den Baumbestand im Stadtgebiet besonders zu schützen, denn Bäume dienen der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Sie sollen wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit sowie zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes erhalten und gepflegt werden. Außerdem dienen sie zur Verbesserung des Klimas im Siedlungsbereich.

Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn erlassen. Danach stehen grundsätzlich alle

  • Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter und
  • Nadelbäume ab einem Stammumfang von 150 Zentimeter

– gemessen in 100 Zentimeter über dem Erdboden – unter Schutz und dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch beschnitten werden. Einzelheiten sind der städtischen Baumsatzung zu entnehmen.

Antrag auf Baumfällarbeiten/Baumschnitt an geschützten Bäumen