Der Mietenchecker – zahlen Sie zuviel?

(openPR) – Bei Abschluß eines Mietvertrages verfolgen Mieter und Vermieter unterschiedliche Interessen: Während der Mieter eine möglichst niedrige Monatsmiete bezahlen möchte, ist dem Vermieter daran gelegen, eine hohe Miete zu vereinbaren. Um nicht im Nachhinein böse Überraschungen zu erleben ist es wichtig, sich vorab über die höchstzulässige Miete für eine konkrete Wohnung zu informieren. Das gilt natürlich auch für eine geplante Mieterhöhung.

Bereits seit 25 Jahren erstellen die meisten großen Städte und Gemeinden in Westdeutschland Mietspiegel. Diese geben unter Einbeziehung von Lage, Wohnungsgröße, Ausstattung und Baujahr die ortsüblichen Preise an. Allerdings spiegeln diese Preise nicht die aktuellen Marktmieten, also die bei einer Neuvermietung erzielbaren Preise wieder. Die in den Mietspiegeln ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmieten sind nur ein Mittelwert der bei Neuvermietung erzielten Mieten und der durch Mieterhöhung veränderten Bestandsmieten während der letzten vier Jahre.

Eine erste Orientierung zu mehr als 500 Städten und Gemeinden gibt AnwaltOnline (www.AnwaltOnline.com/). Mit dem monatlich aktualisierten Programm "AnwaltOnline Mietspiegel" kann überprüft werden, in welchem Rahmen sich die Mieten in Deutschland bewegen, ohne selbst vergleichbare Wohnungen zu ermitteln oder einen detaillierten Mietspiegel suchen zu müssen. Das Gratis-Tool führt alle wichtigen Städte und Gemeinden auf, so daß sich bequem am PC ein Überblick über die Preisunterschiede verschafft werden kann. Darüber hinaus gibt AnwaltOnline Hintergrundinformationen und weitere Tipps & Tricks zum Thema. Mehr als 175.000 Downloads beweisen, daß ein solcher Überblick für viele Mieter und Vermieter ein wichtiges Werkzeug darstellt.

Unter www.anwaltonline.com/mietspiegel/index.html können die Mietspiegel Online eingesehen werden und das Mietspiegel-Tool kostenlos heruntergeladen werden. Selbstverständlich kann auch eine rechtliche Beratung durch die Autoren von AnwaltOnline (zugel. Rechtsanwälte) per Email erfolgen. Eine Anfrage kann sogar direkt aus dem Mietspiegel-Programm heraus gestellt werden.

Pressemitteilung von: AnwaltOnline GbR – www.AnwaltOnline.com