Gemeinschaft zahlt den Energieausweis

Expertentipp des VPB

Wer eine Wohnung neu vermietet, der muss dem Neumieter spätestens seit 1. Januar 2009 einen Energieausweis vorlegen. Dies gilt auch für vermietete Wohnungen in Eigentumswohnungsanlagen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Die Kosten für den Energieausweis bezahlt die Eigentümergemeinschaft. Besitzt die Gemeinschaft bereits einen Ausweis, dann gilt er für alle vermietenden Wohnungseigentümer. Sie müssen also keinen eigenen Ausweis erstellen lassen, sondern können etwaigen Mietinteressenten den Energieausweis der Gemeinschaft vorlegen. Der Energieausweis der Gemeinschaft gilt zehn Jahre lang.

Weitere Informationen unter www.vpb.de