Staat vergibt Prämie für alte ungeregelte Heizungspumpen

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes werden Hauseigentümer für den Austausch alter ungeregelter Heizungspumpen mit einer staatlichen Prämie belohnt.

Ein zum 1. April 2009 gestartetes Förderprogramm der Bundesregierung belohnt den vorfristigen Austausch von alten ungeregelten Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A mit einer staatlichen Pumpenprämie. Die Investition in eine neue Pumpe wird mit 25 Prozent bezuschusst, mindestens aber mit 100 Euro. Die Förderung wird über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ abgewickelt und ist zunächst auf 200 Millionen Euro Zuschussbudget beschränkt. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen. Dazu zählen:

  • Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378
  • Ermittlung der Sollgrößen der Anlage
  • Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand inklusive des hydraulischen Abgleichs
  • Verbesserung der Regelungstechnik inklusive des hydraulischen Abgleichs
  • Planen und Einstellen von Pumpen, Ventilen, Reglern und anderen Steuerungseinrichtungen 
  • Einbau von Hocheffizienzumwälzpumpen und -zirkulationspumpen der Effizienzklasse A oder Strangdifferenzdruckreglern
  • Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile

Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag muss nach Durchführung der Maßnahmen, allerdings spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens, bei der KfW gestellt werden. Entscheidend ist hier das Datum der Rechnungsstellung. Wichtig: Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden.

Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Formular-Nr. 140 732)
  • Rechnung des Fachunternehmens oder des Sachverständigen (Leistungen müssen einzeln aufgelistet werden.)
  • Beim hydraulischen Abgleich: Dokumentation des Berechnungsergebnisses inklusive der Ventileinstellwerte (beispielsweise durch Beifügen des  Rechnerausdrucks)
  • Bei privaten Antragstellern: Kopie des Personalausweises


Alle erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter www.kfw-zuschuss.de bzw. können im Infocenter der KfW-Förderbank, Telefon 0180 1 33 55 77 *, bestellt werden.* 

Quelle: http://www.ista.de