Jippie!

Lautes Streiten, überlaute Musik und zu lautes Gestöhne beim Sexualverkehr muss kein Nachbar dulden. Das Gericht sah insbesondere im lauten „Stöhnen beim Sexualverkehr und durch dabei laut ausgestoßene Jippie-Rufe“ eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn (Amtsgericht Warendorf 5 C 414/97).

Quelle: http://www.mieterbund.de