Keine Mietminderung wegen Klopfen der Nachbarn während Klavierspiel

Mieter, deren Klavierspiel durch Klopfgeräusche anderer Mieter gestört wird, sind zur Mietminderung nicht berechtigt. Dies gilt zumindest dann, wenn die der Schallschutz des Hauses ausreichend ist und erster Linie bei sehr lautem Klavierspiel geklopft wird.

Dies zumindest entschied ein Richter des AG Berlin-Tiergarten mit der Begründung der Mieter habe diese Reaktion seiner Umgebung gewissermaßen als berechtigte Meinungskundgabe hinzunehmen.

Quelle;  WDR, Sendedatum: 31.10.1999
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