Männer dürfen beim Urinieren stehen.

Dem beklagten Mieter Vorschriften zu machen, welche Technik er beim Urinieren zu nutzen habe, „würde ein Eingriff in die Intimsphäre darstellen, welche abzulehnen ist. Letztendlich sei die Toilettenbenutzung zwangsläufig mit einer Geräuschentwicklung verbunden. Menschen in einem hellhörigen Haus bekämen zwangsläufig mehr Lebensäußerungen voneinander mit. Dies könne nur mit Gelassenheit ertragen werden“. (Amtsgericht Wuppertal 34 C 262/96).

Quelle: http://www.mieterbund.de