Wenn Vermieter ihre Arbeitszeit mit der Kaution verrechnen

Die „kreative Kautionsabrechnung“

Der Einfallsreichtum der Vermieter kennt bei Kautionsabrechnung manchmal keine Grenzen, wie dieser kuriose Fall einer unverschämten Kautionsabrechnung zeigt:

Ein Mieterehepaar erhielt nach Beendigung des Mietverhältnisses eine unglaubliche Kautionsabrechnung:Ihre ehemaligen Vermieter berechneten in unberechtigter Weise ihren Zeitaufwand für die Beendigung des Mietverhältnisses mit einem deftigen Stundenlohn von 80 €, wobei allein die Erstellung der Kautionsabrechnung mit 160 Euro zu Buche schlug! Zu Ihrer „Arbeitszeit“ im Wert von 960 € forderten sie noch zusätzlich für Reinigung und Schönheitsreparaturen an der Mietwohnung 337,70 Euro. Die Rückzahlung der Kaution belief sich nach dieser saftigen Rechnung auf traurige 92,43 Euro, die die Vermieter bereitwillig auszahlten. Da sich solch eine Kautionsabrechnung kein Mieter gefallen lassen muss, griff der Mieterverein ein.