die zehn aktuellsten Urteil über Laubebefall

 

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 25.09.1987

Laubfall eines Nachbarbaums im Herbst für Grundstücksbesitzer zumutbarLaubbeseitigung stellt übliche Arbeit im Herbst dar

 

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22.05.1985

Kein Anspruch auf Entschädigung bei Laubfall durch Bäume einer städtischen GrünanlageReinigungsaufwand ist für Gaststättenbetreiber zumutbar

 

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.10.2013

Kranken­haus­betreiber muss Wege in zumutbaren Intervallen von Laub und Schmutz reinigenKlinik haftet nicht für Sturz auf laubverschmutzem Weg zwei Stunden nach letzter Säuberung

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.06.1987

Kein Anspruch auf jährliche Ausgleichzahlungen wegen Herüberwehen von Birkensamen, Laub und Zweige dreier BirkenKeine unzumutbare Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.03.1983

Anspruch auf jährliche Geldentschädigung bei unzumutbarer und wesentlicher Grund­stücks­beeinträchtigung durch Laub-, Nadel-, Zapfen- und BlütenstaubfallOrtsübliche Beeinträchtigung muss hingegen geduldet werden

 

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.05.1980

Kein Anspruch auf Entschädigung wegen herbstlichen Laubfall und Herabfall von Blüten- und SamenteilenGrund­stücks­eigentümer scheitert mit Klage gegen seinen Nachbarn

 

Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.10.2005

Keine Pflicht des Landes Berlin zur Beseitigung von Laub auf GehwegenAmtshaftung aufgrund einer Verkehrssicherungspflicht besteht nicht 

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 22.04.2002

Laub: Grundstückseigentümer muss Gehweg auch von Blättern einer Gemeinde-Eiche reinigenGemeinde darf Ersatzvornahme androhen

 

Landgericht Lübeck, Urteil vom 02.09.1986

Grundstückseigentümer kann Laubrente für Kiefernadeln aus Nachbars Garten verlangenStörende und über das ortsübliche und zumutbare Maß liegende Einwirkungen vom Nachbargrundstück

 

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 13.02.2008

Zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht bei starkem Laubanfall: Anwohner muss auch Laub von drei Eichen auf öffentlichem Grund beseitigen

 

 

Quelle: Kostenlose Urteile