Laubsauger-Lärm – Gericht entscheidet über Benutzung


DAS Landgericht Coburg hat mit Urteil (LG Coburg, Az: 14 0  742/07) entschieden, das die geräuschvollen   Laubpuster laut Maschinenlärmverordnung werktags zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr benutzt werden dürfen.