Mietminderung: Legionellen als „Befürchtung einer Gefahr“ rechtfertigen hohen Abschlag


Eine hohe Konzentration von Legionellen im Trinkwasser einer Wohnung darf mit einer 25prozentigen Mietminderung beantwortet werden. Dies auch dann, wenn der Vermieter unmittelbar nach Kenntnis von den Legionellenbefall (hier mit einer Konzentration 14.000 KBE/199 ml) alle Maßnahmen ergreift, um dem Übel beizukommen (Information des Gesundheitsamtes; Anbringung eines Filters in den Duschkopf und wenig später weitere Entnahmen von Proben, die allerdings noch kein „legionellenfreies“ Wasser ergaben). Gegen die Ansicht der Vermieterin, die Mietminderung sei zu hoch ausgefallen, argumentierte das Amtsgericht Dresden: Ein Mietobjekt ist auch dann mit Mängeln behaftet, „wenn es nur in Befürchtung einer Gefahrverwirklichung“ genutzt werden könne. (AmG Dresden, 148 C 5353/13)

 

Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.