Nochmals: Keine Abrechnung durch den Miet-Verwalter

Auch der Verwalter von Mietwohnungen braucht keine Abrechnung der Betriebskosten
vorzunehmen, wenn der Vertrag zum Jahresende gekündigt worden ist.
Dieses galt und gilt auch bei den Verwaltern von Wohnungseigentum – hier die
Betriebs- und Bewirtschaftungskosten.

AG Magdeburg, 24. Juli 2002, Az. 17C 4962/01
Quelle: ML Fachinstitut