Sturz Passanten bei nicht gefegten Gehweg (nasser Laub)

 

Laubfegen macht bei  Wind  und  Wetter wenig Sinn, denn stürzen Passanten bei schlechten Wetterverhältnissen auf einem nicht gefegten Gehweg auf dem nassen Laub, besteht daher kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

(Urteil LG Coburg, AZ: 14 0 742/07)