Auch ältere Gebäude sind bei Sturmschäden geschützt

 

Bei einem Sturmschaden besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn Teile des versicherten Gebäudes sanierungsbedürftig sind. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

 

OLG Koblenz (Oberlandesgericht Koblenz), Urteil vom 15.05.2009 – 10 U 1018/08

 

 

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