Gebäudeversicherung: Kontrollpflicht bei leerstehendem Haus

 

Versicherte, die ein Haus im Winter einen Monat lang leerstehen lassen und die Heizung ausschalten, müssen wasserführende Anlagen absperren oder kontrollieren. Das entschied das OLG Köln (Urteil vom 06.05.2008, Az. 9 U 110/07). Sonst verlören sie ihren Versicherungsschutz, wenn es durch platzende Heizungsrohre zu einem Wasserschaden komme.

 

 

 Quelle: recht-einfach-erklaert.de