Gebäudeversicherung: Wasser im Kelle

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Läuft bei Starkregen Niederschlagswasser vom Dach auf die Terrasse und in sodann den Keller, so ist dies nicht als Überschwemmung anzusehen und nicht in der Gebäudeversicherung versichert. Das hat das LG Kiel entschieden /Beschluss vom 24.04.2008, Az. 10 S 40/07). Eine Überschwemmung liege nur vor, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Oberfläche des Geländes ansammelten und es dadurch zu einem Schäden komme

 

 Quelle: recht-einfach-erklaert.de