WASSERSCHADEN Versicherungsschutz: Ausgleich für Schäden durch Rückstau nur bei hochdrückendem Wasser


Eine Versicherung muss einen Ausgleich für Schäden durch Rückstau nur dann bezahlen, wenn Wasser tatsächlich durch die Rohre zurück in einen Raum gedrückt worden ist. War das Rohrsystem nur überlastet und konnte es kein …

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