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Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen sind nur insoweit zulässig, als die vom Vermieter aufgewendeten Kosten notwendig waren, so der BGH mit Urteil vom
Praxistipp
Vermieter müssen nunmehr nicht nur Instandsetzungskosten aus den Kosten einer Modernisierung herausrechnen, sondern auch noch die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einzelner Arbeitsschritte des Handwerkers prüfen. Der Vermieter ist diesbezüglich darlegungs- und beweisbelastet. Einem Ermessensspielraum des Vermieters erteilte der BGH ausdrücklich eine Absage. Es ist zu befürchten, dass schon solche eher formalen Anforderungen an die Modernisierungsmieterhöhung ansonsten sanierungswillige Eigentümer abhalten werden, sinnvolle Maßnahmen wie die energetische Gebäudesanierung durchzuführen.
Autor: André Dietrich-Bethge – dietrich-bethge@bethgeundpartner.de
Fundstelle: BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008, VIII ZR 41/08 – www.bundesgerichtshof.de