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BGH: Bei Streit über Wohnungsgröße im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung muss Mieter Angaben zur Fläche machen Gibt ein Vermieter im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung eine Wohnungsgröße an, darf der Mieter diese Wohnflächenangabe nicht einfach bestreiten. Er muss vielmehr selbst auf Basis einer laienhaften, im Rahmen seiner Möglichkeiten liegenden Vermessung eine Wohnungsgröße angeben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. |