BGH: Bei Streit über Wohnungsgröße im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung muss Mieter Angaben zur Fläche machen

BGH: Bei Streit über Wohnungsgröße im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung muss Mieter Angaben zur Fläche machen

Gibt ein Vermieter im Rahmen einer Betriebs­kosten­abrechnung eine Wohnungsgröße an, darf der Mieter diese Wohnflächenangabe nicht einfach bestreiten. Er muss vielmehr selbst auf Basis einer laienhaften, im Rahmen seiner Möglichkeiten liegenden Vermessung eine Wohnungsgröße angeben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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