BGH:Für-Betriebskostenabrechnung-bei-Gewerberaum-gilt-keine-Ausschlussfrist/

Der Vermieter von Gewerberaum kann auch noch später als ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums Nebenkostennachzahlungen verlangen. Die für Wohnraum geltende Ausschlussfrist von einem Jahr ist bei Gewerberaum nicht anwendbar. (BGH, Urteil v. 27.1.2010, XII ZR 22/07, veröffentlicht am 10.2.2010) Zur zitierten Website

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