Darf man sich nackt im Garten sonnen?

Auch im Saarland hält der Sommer Einzug. Doch die Saarländer fragen sich: Darf man sich nackt im Garten sonnen? Das Amtsgericht Merzig kennt die Antwort: “Die Tatsache, dass sich eine Mieterin im Garten nackt sonnt, berührt nicht den Hausfrieden. Es sei die freie Entscheidung der Mieterin, ob und wie sie sich sonnt.”

AG Merzig, Urt. v. 05.08.2005, Az. 23 C 1282/04