Erstes Urteil zum WEMoG: Der Anspruch eines Mieter für eine Wallbox wurde durch ein Urteil abgelehnt Mieters abgelehnt,

 

Erstes Urteil zum WEMoG

AG München, Urteil vom 01.09.2021, 416 C 6002/21:

Darin wurde der Anspruch des Mieters abgelehnt, da er eine andere Firma beauftragen wollte, als die vom Vermieter (WEG) vorgegebene ,Daher ist es mit Blick auf die Interessen der anderen Mietparteien nur gerecht, nunmehr eine für alle Interessierten gleiche Lösung mit der Errichtung durch die Stadtwerke München zu gewähren, welche eine Überlastung des Stromnetzes technisch verhindern können. Es wäre nicht akzeptabel, den Klägern vorliegend eine private Lösung zu erlauben, spätestens aber nach Ausschöpfen der geringen Kapazität weiteren Interessenten die Lösung aufgrund der Stromproblematik zu versagen.

– Letztendlich ist das das „wie“ aus § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG –

ACHTUNG: Das Urteil ist nicht Rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt.

November 2021

Quelle: www.emobile-academy.de