Die Kölner „Freischlag-Entscheidung – leichte Körperverletzung an den Vermieter berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung

Die Kölner „Freischlag-Entscheidung“: LG Köln, Urt. v. 20.8.2003 – 9 S 126/03
Die vom Mieter am Vermieter begangene leichte Körperverletzung (Stoß, der Schürfwunden erzeugte) berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung, nur zur Abmahnung!

Mein Tipp: Als Verwalter und Vermieter in Köln sofort Karatekursus belegen!

Quelle. RA. Rüdiger Fritsch