Durch Rauchen vergilbte Wände nicht vertragsgemäß

Sind die Wände in einer Mietwohnung durch übermäßiges Rauchen des Mieters derart vergilbt, dass sie nur per Reinigung mit Lösungsmitteln zu retten sind, muss der Mieter beim Auszug die Kosten dafür übernehmen, nicht aber diejenigen für eine komplette Endrenovierung. (AG Bremerhaven, 56 C 286/02)

Quelle: IVD