Ein Großvermieter muss einfache Sachverhalte ohne Anwalt klären

Will eine Immobiliengruppe einem Mieter wegen Zahlungsrückständen fristlos kündigen, so muss sie dafür nicht ihren Anwalt einschalten. Fordert der Großvermieter vom Mieter die Anwaltskosten ersetzt, so besteht für den Bewohner keine Pflicht, die Rechnung zu bezahlen. Voraussetzung für eine Erstattungspflicht des Mieters sei, so das Amtsgericht Gießen, dass „die Inanspruchnahme des Anwalts erforderlich gewesen ist“. Ein professioneller Vermieter habe aber im Regelfall genügend fachkundiges Personal, das selbst in der Lage sei, eine fristlose Kündigung auszusprechen. (AZ: 48 MC 648/08)

Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.