Gerechte Heizkostenverteilung auch bei Ablesefehler

Gerechte Heizkostenverteilung auch bei Ablesefehler
 

Die Heizkosten unter Mietern können auch bei einem Ablesefehler am Messgerät gerecht verteilt werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az.: VIII ZR 373/04).

Nach Ansicht des BGH können in diesen Fällen die Heizkosten z.B. anhand der Vergleichswerte aus den Vorjahren berechnet werden. Alternativ ist die Ermittlung des Wärmeverbrauchs auch durch Errechnung der Differenz zwischen der Raumtemperatur von 20 Grad und der jeweiligen Außentemperatur im Laufe eines Jahres möglich (Gradtagszahlmethode). Eine einseitige Kürzung der Heizkosten durch den Mieter sei nicht zulässig.

Heizkosten sind in Häusern mit zentralen Heizungsanlagen im Interesse eines sparsamen Umgangs mit Energie grundsätzlich nach dem konkreten Verbrauch der einzelnen Mieter zu verteilen. Die Einzelheiten sind in der Heizkostenverordnung (HeizkV) geregelt. Die BGH-Entscheidung dient nicht nur dem Rechtsfrieden, sondern auch der Kostengerechtigkeit zwischen den einzelnen Mietern bzw. Mietern und Vermieter.
 

Quelle PM Haus & Grund vom 07.12.2005
(Meldung vom 12.01.2006)