Haben Sie das gewusst? Der Mieter muss trotz mietvertraglicher Verpflichtung kein Bäume schneiden

Das Amtsgericht Würzburg (Az. 1 S C 779/17).hat in einem Urteil entschieden, dass der Mieter keine Bäume schneiden muss, auch dann nicht,. wenn ihm It.  Mietvertrag die Gartenpflege obliegt ; das Kürzen von Bäumen Hecken und Sträuchern muss trotzdem der Vermieter erledigen.