Der Vermieter eines Mehrparteienhauses muss es nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führt.
Trotz Abmahnungen hatte der Mieter seine Wohnung nur unzureichend gelüftet , so dass der Zigarettenrauch in das Treppenhaus ziehen konnte und dort sowie im gesamten Haus zu einer unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung führte.
AG Düsseldorf, Urteil vom 31.7.2013, 24 C 1355/13 ZMR 2014, 372 = LG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2014, 21 S 240/13
Quelle: Dr. O. Riecke