Kündigung wegen starken Rauchens

Der Vermieter eines Mehrparteienhauses muss es nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führt.
Trotz Abmahnungen hatte der Mieter seine Wohnung nur unzureichend gelüftet , so dass der Zigarettenrauch in das Treppenhaus ziehen konnte und dort sowie im gesamten Haus zu einer unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung führte.
AG Düsseldorf, Urteil vom 31.7.2013, 24 C 1355/13 ZMR 2014, 372 = LG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2014, 21 S 240/13
Quelle: Dr. O. Riecke