Kündigung wegen zu lautem Sex auf einer „Sex-Schaukel“

AG München, Urt. v. 3.2.2014 – 417 C 17705/13, ZMR 2015, 458

Die durch die Benutzung einer sog. „Sex-Schaukel“ ver-

ursachten Geräusche entsprechen nicht dem normalen

Wohnungsgebrauch und sind im Falle der Störung der

übrigen Hausbewohner zu unterlassen