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Ein Vermieter kann nicht verlangen, dass seine Mieter einer Mieterhöhung schriftlich zustimmen. Es genügt, wenn die erhöhte Miete wenigstens zweimal vorbehaltlos überwiesen wurde. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hielt das Verlangen eines Vermieters, auf jeden Fall auch noch eine schriftliche Zustimmung zu seiner Forderung zu bekommen, als reine Förmelei. (AmG Berlin-Schöneberg, 6 C 280/09 u. a.)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.