Öltankreinigung zählt zu umlagefähigen Betriebskosten

 
Die wiederkehrenden Kosten der Reinigung eines Öltanks sind umlagefähige Betriebskosten, weil derartige Kosten für die Reinigung bestimmter Heizungssysteme oder Anlagenteile von § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKostVO umfasst werden.
(Urteil: BGH vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 221/08)

 

Quelle: http://www.ista.de/