Rechtsfrage: Ist die Heizkostenabrechnung des Vermieters inhaltlich fehlerhaft, wenn in ihr nicht die Kosten des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs umgelegt sind, sondern die Kosten des am Ende des Abrechnungszeitraums nachgetankten Heizöls?

Heizkostenabrechnung

 

 

Hierzu BGH – Urteil vom 14.02.2012 – Az. VIII ZR 260/11:

Der BGH hat erst kürzlich entschieden, dass in die Heizkostenabrechnung gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV die Kosten der in der Abrechnungsperiode verbrauchten Brennstoffe einzustellen sind, eine Anwendung des Abflussprinzips im Bereich der Heizkostenverordnung mithin nicht zulässig ist (Senatsurteil vom 1. Februar 2012 – VIII ZR 156/11, zur Veröffentlichung bestimmt). Dies gilt auch, wenn die Parteien des Mietvertrages durch die bisherige Handhabung eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip stillschweigend vereinbart haben; denn gemäß § 2 HeizkostenV gehen die Vorschriften der Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor. Hiervon sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt ist, ausgenommen.

Quelle: FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft – www.friesrae.de