Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do (Kernzeit).: 9-16
Fr.: von 9-15 Uhr
Mietrecht:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen seinen Vermieter, einen Mietmangel zu beseitigen, nicht verjähren kann. Vermieter seien verpflichtet, den Wohnraum in einem anstandslosen Zustand zu vermieten – und das andauernd. Eine derartige Dauerverpflichtung könne nicht verjähren, weil der Anspruch täglich neu entstehe. (Im konkreten Fall war die Lärm- und Schalldämmung in einer Dachgeschosswohnung zu verbessern. Der Mieter unter der Wohnung wurde durch zu laute Tritte sowie Geräusche von der Toilette des Nachbarn belästigt.) (AZ: VIII ZR 104/09)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.