Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund wegen gravierender Abrechnungsfehler

Mangelnde Bereitschaft oder Unvermögen eines WEG-Verwalters nach in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannten Methoden abzurechnen, ist ein wichtiger Grund zur Abberufung und Vertragskündigung. Der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach mehreren gescheiterten Abrechnungsversuchen ein weiteres Zuwarten und Überprüfen weiterer Probeabrechnungen nicht mehr zumutbar, urteilt das OLG Düsseldorf (12.07.2005 – I-3 Wx 46/05).