Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund

Angriffe des Verwalters gegen Mitglieder des Verwaltungsbeirates haben das gleiche Gewicht wie Angriffe der Verwaltung gegen die Wohnungseigentümer selbst und können, wenn sie Beleg für eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses sind, eine außerordentliche Abberufung des Verwalters rechtfertigen (im Anschluss an OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1161).

Der Verwalter ist kein Aufsichtsorgan gegenüber den Wohnungseigentümern, sondern hat als deren uneigennütziger Treuhänder zu agieren.

OLG Köln – LG Aachen – AG Monschau
30.03.2007
16 Wx 37/07
Quelle:
http://www.rechtscentrum.de