Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Die Berechnung erhöhter Gebühren durch Anwälte für die Vertretung mehrerer Parteien ist aufgrund der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr zulässig.
Im Einzelnen:
Wenn ein Anwalt mehrere Parteien (Mandanten) im selben Klageverfahren vertritt, ist er berechtigt, von seiner Partei eine erhöhte Gebühr zu verlangen. In § 7 RVG steht zwar, dass ihm bei mehreren Auftraggebern nur eine Gebühr zusteht, in der Nummer 1008 VV (Vergütungsverzeichnis) steht jedoch, dass sich die Gebühr je Mandant um 0,3 erhöht, höchstens 2,0.
Viele Anwälte wenden immer noch die alte Gebührenberechnung an, obwohl bei Hausgeldklagen durch die Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft nunmehr nur noch EIN Mandant vorhanden ist.
Wie sich dies auswirkt, sehen Sie an diesem Beispiel (Zugangskennung weiter unten im Text). Widersprechen Sie also ggf. den Gebührenrechnungen Ihrer Anwälte, bzw. fordern Sie Gebühren zurück. In Einzelfällen kann die Erhöhungsgebühr doch noch zutreffen, nämlich dann, wenn nicht im Namen der "Wohnungseigentümergemeinschaft" als teilrechtsfähige Partei, sondern immer noch im Namen der Eigentümer x + y + z geklagt wurde.
Es gibt dazu auch eine ausführliche juristische Abhandlung von Richter Olaf Rieke.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.