Bestehende Rauchwarnmelder müssen berücksichtigt werden 


Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, Rauchwarnmelder für alle Wohnungseigentümer anzuschaffen und zu warten, ist unzulässig, wenn ein Wohnungseigentümer bereits seit einigen Jahren Rauchwarnmelder betreibt, die den technischen Erfordernissen entsprechen. 
LG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2014, Az.: 6 S 449/13

 

 

Quelle: http://www.mlseminare.de