Bestellung der Beiräte

1. Gegen eine Blockabstimmung über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats bestehen zumindest dann keine Bedenken, wenn die Einzelabstimmung von keinem Wohnungseigentümer verlangt wird.
2. Eine Jahresvergütung von 500 € für den Beiratsvorsitzenden widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.
(KG, Beschluss vom 31.03.2004 – 24 W 194/02)
Praxistipp: So lange Einigkeit herrscht, spricht nichts gegen die Blockwahl, da diese Zeit erspart. So bald hier aber bei einem/r Eigentümer/in Zweifel bestehen empfehlen wir, die einzelnen Beiratsmitglieder einzeln zu wählen. Eine Blockwahl kann hier (wie oben) zur Anfechtung führen – oder dazu, daß für den Fall, daß die Mehrheit der Eigentümer eine im Block enthaltene Person nicht als Beirat wünscht, daher mit Nein stimmt, und damit auch die übrigen Kandidaten nicht gewählt werden, obwohl diese von den Eigentümern mehrheitlich unterstützt werden. Es könnte passieren, daß sich diese weiteren Kandidaten dann betroffen fühlen, und sich für einen weiteren Wahlgang nicht mehr zur Verfügung stellen.