Den Begriff „Sanierung“ kennt das WEG nicht, Beschluss daher nichtig

Das Gesetz unterscheidet Instandhaltung, Instandsetzung, bauliche Veränderung,
Modernisierung und modernisierende Instandsetzung. Alle diese Begriffe meinen etwas
anderes. Den Begriff „Sanierung“ kennt das WEG nicht.
Ein Beschluss über „notwendige Sanierungsarbeiten“ ist nicht eindeutig und wäre nicht nur
anfechtbar, sondern sogar nichtig.
„notwendige Sanierungsarbeiten“ als Beschlussgegenstand
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 11.01.2017, 539 C 41/15, ZMR 2017, 194

Quelle: Dr. Riecke